Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Nebenfahrbahn um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung mit Foto 82 km/h. Regelgeldbuße wegen Voreintragungen erhöht
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid
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