Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Köhlbrandbrücke, i. R. Veddeler Damm die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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