Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, bei km 201,000, Karlsruhe – München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 126 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S 330, mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zum Erlass eines eines Bußgeldbescheides. Regelsatz Bußgeld wurde wegen Voreintragungen erhöht.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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