Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee, FR Süden um 27 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 87 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffiphot-S Stationär, Foto. Bußgeld: 160, 00 €, Fahrverbot wurde wegen wiederholtet Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h festgesetzt.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen

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