Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 76676 Graben-Neudorf, Graben, auf der Bahnhofstraße 15 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 73 km/h mit Sensormessung mit Einseitensensor 3.0 und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Bußgeld: 160,00 € verdoppelt wegen unterstelltem Vorsatz
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Karlsruhe
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