Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, 2. Überholspur um 23 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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