Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto ergab 132 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg
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