In FR Hannover wurde auf der BAB 2, bei km 2.9  die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto ergab 134 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

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