In FR Hannover wurde auf der BAB 2, bei km 2.9 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto ergab 134 km/h, bei zulässigen 120 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.