Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 73566, Bartholomä, auf der L 1121, in Fahrtrichtung Böhmenkirch wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 141 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Riegl FG21

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitendes Dienststelle: Bußgeldstelle Ostalbkreis ordnete Fahrverbot für 1 Monat an.

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