Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, auf der Vahrenwalderstraße, ggü. B.King, in Fahrtrichtung Niedersachsenring um 43 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät Multanova 6F, Foto

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Hannover übersandt.

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