Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Münster, auf der Weseler Straße, Geiststraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät Traffiphot 3 mit Gelbzeit dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster

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