Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Mellingen, auf der Umgehungsstraße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Lasermessung
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid.
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