Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Offenbach a. M., Stadt Offenbach, auf der Mühlheimer Str. geg. LM BN 07, FR Mathildenstr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 63 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 33 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto, Bußgeld: 25,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Schreiben wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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