Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tübingen, auf der Waldhörnlestraße, Höhe Parkplatz Kreissporthalle mit 20 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Schreiben wurde von Bußgeldstelle Tübingen übersandt.
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