Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bad Bellingen, auf der BAB 5, AS Efringen / Kirchen – AD Neuenburg, km 794,000. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 68 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät Riegl FG 21-P 188 km/h, Bußgeld: 440,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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