Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Stuttgart, Roter Stich. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 60,00 €

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Stuttgart erlassen.

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