Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 1, Übergang zur BAB 255, bei km 0,0, in Ri. stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 99 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erhob 60,00 € Bußgeld
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