Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langgöns, auf der BAB 45, bei km 181,550, FR Hanau, Talbrücke Langgöns die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV 3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 95 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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