Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, in Höhe km 92,0, in FR Potsdam / A 9 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 81 km/h, bei erlaubten 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h . Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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