Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münzenberg, auf der Bundesautobahn A 5, Gambacher Kreuz, Tangente A 45, aus Richtung Dortmund, zur A 5 R. F. (Gem. Münzenberg) die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 104 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h durch Messung mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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