Mit 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, bei km 201,000, Karlsruhe-München außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Sensormessung mit TraffiStar S 330 stationär ergab 124 km/h mit Foto, Bußgeld: 70,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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