Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich von km 0,0, von Tangente BAB 12 zur BAB 10, in FR Schönefelder Kreuz einen Geschwindigkeitsverstoß mit 104 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto. Bußgeld: 70 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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