Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nörten-Hardenberg, auf der B 3, Abs. 272, Station 157, FR Göttingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 94 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit stationärer Anlage ESO ES3.0 Bußgeld: 70,00 € .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandt.

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