Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 158, bei der Einmündung von K 94, in der Gemeinde Monzelfeld, in Fahrtrichtung Mühlheim mit 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto. Bußgeld wegen Voreintragung erhöht
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Schreiben wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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