Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, auf der BAB 1, Höhe km 104,4, Spur 3, FR Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Messgerät TraffiStar S 300 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 120 km/h. Es wurden 130 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen

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