Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hückelhoven, auf der B 57, (Krefelder Str.) Höhe K 29, Rtg. Granterath mit 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor ES3.0 mit Bild ergab 98 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Heinsberg
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