Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung Hn-MA die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung  ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 147 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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