Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sinsheim, auf der BAB 6, in Höhe km 606,440, Heilbronn – Mannheim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 128 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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