Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Dahlem-Schmidtheim, auf der B 51, Abzw. L 204, FR Trier um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messung mit K1 TRAFFIPAX TPH-S, Frontfoto

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen

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