Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Sensormessung mi stat. Messsystem Traffistar S 330, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt.
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