Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, bei km 202,225, Station 2576, Abschnitt 200, Richtung Berlin mit 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic, PoliScan, Frontfoto, Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Region Hannover erlassen.
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