Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe- München ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 126 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit stat. Geschw. Messsystem TraffiStar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Schreiben wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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