Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waltrop, auf der Ickerner Straße, zw. Haus Nr. 104 u. 122, FR Nord mit 30 km/h, bei zulässigen 300 km/h gemessen. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax Speedophot, Foto. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.
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