Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 74366, Kirchheim, auf der Lauffener Steige, B 27, Höhe Parkplatz, ortseinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit stationärer Anlage TPH-S mit Foto 77 km/h, Geldbuße wurde wegen Voreintragung im Fahreignungsregister erhöht.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg
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