Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 58791,Werdohl, Höhenweg, L 655 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit mit Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 73 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis
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