Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 08.01.2016 in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West, Abschnitt 240, km 2,894, Ri. Lindau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 109 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330. Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing

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