Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 09.02.2016 in Elz, auf der A 3, km 99,930, Richtung Frankfurt am Main, linke Spur, außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erlassen. Festgestellt wurden 134 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto. Bußgeld 120,00 €.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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