Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Mainz, auf der A 60, in Höhe km 15.1, FR Bingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 57 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 137 km/h. Bußgeld 240,00 €

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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