Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Montabaur, BAB 3, km 86,8, Gem. Montabaur, FR Köln mit 49 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 149 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erhob 640,00 € Bußgeld ( Vorsatz).

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