Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.04.2016 in Stuttgart, Wildparkstraße, Schattenbrücke, aus Richtung Wildparkdreieck mit 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Erhöhtes Bußgeld wegen Voreintragung im Fahreignungsregister von 175,00 € verhängt, 1 Monat Fahrverbot angeordnet.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Stuttgart erlassen.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.