Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.04.2016 in Stuttgart, Wildparkstraße, Schattenbrücke, aus Richtung Wildparkdreieck mit 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Erhöhtes Bußgeld wegen Voreintragung im Fahreignungsregister von 175,00 € verhängt, 1 Monat Fahrverbot angeordnet.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Stuttgart erlassen.
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