Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stockelsdorf, auf der A 20, km 240,705, Rtg. Rostock mit 41 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto, Bußgeld: 160,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Ostholstein übersandt.

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