Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Norden, mittlere Spur mit 74 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 174 km/h. Beweismittel: Messgerät TRAFFIPAX TraffiStar s 330, Foto. Bußgeld: 1200,00 €, da bereits mehrere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert wurden, wurde wegen vorsätzlicher Begehensweise die Geldbuße erhöht.
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs. 2a StVG§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, §§ 3 Abs. 4a, 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen erlassen.
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