In Münster, auf der Warendorfer Straße/Kanalbrücke, stadtauswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 07.01.216 um 31 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät Riegl ergab 81 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte im Fahreignungsregister

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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