Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 174 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 74 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren, Messgerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330, Foto, Bußgeld: 1200,00 € erhöht wegen vorsätzlicher Begehensweise, 3 Monate Fahrverbot.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, §§ 3 Abs. 4a, 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen erlassen.

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