Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gerlingen, auf der BAB 81, Stuttgart – Würzburg, in Höhe km 583,00 die zulässige Höchstgeschwindigkeit ,in Tateinheit mit unerlaubten überholen, überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 104 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto, Video-Band-Aufzeichnung Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß: 160,00 €. Fahrverbot: 1 Monat
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe erlassen.
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