In Stuttgart, auf der BAB 831, in Höhe km 10,300, AK Stuttgart – AS Stuttgart-Vaihingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h überschritten. Gemessen wurden 158 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Regel-Bußgeld wurde wegen  tateinheitlich begangenem verbotswidrigem Überholvorgang, bei Voreintragungen im Fahreignungsregister, auf 555,00 € erhöht. Fahrverbot: 1 Monat

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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