Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 08.04.2016 in Mannheim, auf der BAB 6, km 568,4, in Fahrtrichtung MA-HN um 27 km/h, bei erlaubten 120 km/h wurde Bußgeldbescheid eröffnet. Festgestellt wurden 147 km/h. Beweismittel: Messgerät VKS 3.2.3D. Bußgeld: 80, 00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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