Der erforderliche Abstand wurde in Bad Lauchstädt, auf der BAB 38, bei km 149,250, RF Göttingen Schafstädt nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 61,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 33,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Videobandaufzeichnung mit Frontfoto festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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