Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,697, Karlsruhe-München nicht eingehalten.
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3 D Messung, Bußgeld: 80,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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