Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mönchengladbach, auf der A 46, FR Brilon, km 43,200-43,700 nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0 select. Bußgeld: 80,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach
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